Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens TéléCharmey SA.
Tickets und Abonnements
GÜLTIGKEIT
Die Fahrkarten und Abonnements sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur während der Betriebszeiten gültig.
Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl einer Fahrkarte oder eines Abonnements wird diese/dieses einmalig gegen Vorlage des Kaufbelegs ersetzt. Wenn der Kauf nicht nachgewiesen werden kann, muss der Nutzer einen neuen Pass bezahlen.
Missbrauch / Fälschung
Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Tickets und Abonnements werden eingezogen. Der Nutzer muss für jeden betrogenen Tag eine Entschädigung von CHF 150 bezahlen. Zivil- und strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
Umtausch / Rückerstattung
Gekaufte Billette und Abonnemente können später nicht gegen andere Billette oder Abonnemente eingetauscht werden. Wird der Betrieb aufgrund von schlechtem Wetter oder höherer Gewalt (z. B. Lawinengefahr) ganz oder teilweise eingestellt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
AUSSCHLUSS VON DER BEFÖRDERUNG
ALLGEMEINES
Personen können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn sie
- betrunken sind oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen ;
- sich ungebührlich verhalten ;
- die Vorschriften über die Benutzung der Beförderungsmittel oder über das Verhalten des Reisenden nicht befolgen oder den darauf beruhenden Anordnungen des Personals nicht Folge leisten.
TRANSPORT ZUR AUSÜBUNG EINER SPORTART
Bei ungünstigen Wetterbedingungen können Personen vom Transport zur Ausübung einer Sportart ausgeschlossen werden. Darüber hinaus können Personen vom Transport zur Ausübung einer Sportart ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem geplanten Transport Dritte gefährden, wenn es Gründe gibt, die darauf hindeuten, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden, oder wenn sie das Eigentum anderer nicht respektieren. Eine Missachtung anderer gilt als gegeben, wenn die betreffende Person eine Wander-, Mountainbike- oder Downhill-Trottinett-Route nicht beachtet und die markierten Wege verlassen hat. Im Wiederholungsfall oder in schweren Fällen kann die Fahrkarte oder das Abonnement eingezogen werden. Eine Gefährdung von Dritten liegt beispielsweise vor, wenn die betreffende Person
- sich taktlos verhalten hat ;
- einen lawinengefährdeten Hang befahren hat ;
- hinweis- und Verbotsschilder, die der Sicherheit dienen, missachtet hat ;
- sich den Sicherheitshinweisen des Überwachungs- und Rettungsdienstes widersetzt hat.
GEBUCHTE AKTIVITÄTEN
- Was die Ecole Suisse de Ski Charmey betrifft, so beachten Sie bitte die diesbezüglichen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Tal der Seilrutschen: Stornierungen und Rückerstattungen sind nur bei außergewöhnlichen Wetterbedingungen möglich.
Haftung
Im Rahmen des Zulässigen beschränkt sich die Haftung von TéléCharmey SA auf fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten ihrerseits.
Rettungsdienst
TéléCharmey SA bietet im Winter einen Rettungsdienst an. Bei einem Unfall auf dem Skigebiet und der Inanspruchnahme des Rettungsdienstes kann dem verunfallten Kunden ein Betrag in Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Kosten von Dritten (z. B. Rega, Arzt) werden direkt vom Kunden übernommen. Eventuelle Rückerstattungsansprüche müssen vom Kunden bei seiner Versicherung eingereicht werden.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen dem Kunden und TéléCharmey SA untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Bulle, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.